Welche Personen und Institutionen sind grundsätzlich bezugsberechtigt (die Berechtigung ist produktabhängig)?
Studentenversionen können mit entsprechendem Nachweis
(z.B. einer Immatrikulationsbescheinigung) vergeben werden an
Folgende Übersicht zeigt die Schulformen, welche berechtigt sind, Schulversionen zu beziehen. Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie bei firmeninterner Ausbildung bedürfen immer einer individuellen Zustimmung durch Autodesk.
Allgemeinbildende Schulen (ABS)
Berufsbildende Schulen (BBS)
Volkshochschulen (VHS)
Gemeinnütziger Bildungsträger (gBT) *
Universität (UNI) *
Fachhochschulen (FH) *
Deutsche Angestellten Akademie (DAA) *
Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) *
Industrie- und Handelskammer (IHK) *
Handwerkskammer (HWK) *
Arbeitsamtsgeförderte Kurse (SGB III) *
Berufsbildungsgesetz (BBIG) *
Firmeninterne Ausbildung (fAB) * – genehmigungspflichtig
(staatliche) Forschungseinrichtungen – genehmigungspflichtig
Lehrer ABS oder BBS (Lehrer Typ A)
*Nur diese Schulformen sind zum Erwerb von Netzwerk-Lizenzen berechtigt.
**Die Forschungseinrichtung muss entweder in der aktuellen „Blauen Liste“ des
„Bundesberichts Forschung“ des Bundesministeriums für Forschung und Technologie stehen, oder durch die Bestätigung des zuständigen Ministeriums eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen sein.
Die produktive Nutzung von Schullizenzen und Studentenversionen
(kommerzielle/berufliche Zwecke bzw. Erwirtschaftung eines Gewinns) ist verboten.
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